Hausordnung
Sämtliche Feriengäste haben sich an folgende Regeln zu
halten:
- In der Ferienwohnung darf
nicht geraucht
werden.
- Es ist verboten, Haustiere in die Wohnung zu
nehmen.
- Die Mieterinnen und Mieter haben mit den
Möbeln, den Einrichtungsgegenständen
und dem Inventar der Ferienwohnung
sorgfältig umzugehen. Im Schadensfall muss die
Mieterin oder der Mieter Ersatz
leisten.
- Wird die Ferienwohnung verlassen, muss die Türe
abgeschlossen
werden.
- In der Ferienwohnung ist auf Sauberkeit zu
achten.
- Der Abfall wird vorzugsweise getrennt.
Für den Abfall werden nur gebührenpflichtige Kehrichtsäcke akzeptiert.
Diese können - auch einzeln - in vielen Geschäften (z.B. Migros Leuk) bezogen werden. Gegen Barzahlung ins Châletkässeli bieten wir diese aber unseren Feriengästen auch direkt im Châlet zum Kauf an.
Die Abfallsäcke können anschliessend in den Container geworfen werden, welcher direkt unter dem Châlet steht. In Susten (vis-à-vis Golfplatz/Jakob Wolle) besteht auch die Möglichkeit zum Entsorgen von Papier, Glas, Aluminium und Oel.
- Während der Nachtruhe darf die Musik oder der Fernseher
die Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Wer draussen
grillt und feiert, sollte die Lautstärke ebenfalls
reduzieren oder im Zweifel die Feier einfach ab 22 Uhr nach
drinnen verlegen, um Nachbarn nicht zu
stören.
- Es ist verboten, in der Ferienwohnung unbeaufsichtigt
Kerzen oder andere Flammen brennen zu
lassen.