Hausordnung - Châlet Eule

Châlet Eule
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Hausordnung

Sämtliche Feriengäste haben sich an folgende Regeln zu halten:

  • In der Ferienwohnung darf nicht geraucht werden.

  • Es ist verboten, Haustiere in die Wohnung zu nehmen.

  • Die Mieterinnen und Mieter haben mit den Möbeln, den Einrichtungsgegenständen und dem Inventar der Ferienwohnung sorgfältig umzugehen. Im Schadensfall muss die Mieterin oder der Mieter Ersatz leisten.

  • Wird die Ferienwohnung verlassen, muss die Türe abgeschlossen werden.

  • In der Ferienwohnung ist auf Sauberkeit zu achten.

  • Der Abfall wird vorzugsweise getrennt.
    Für den Abfall werden nur gebührenpflichtige Kehrichtsäcke akzeptiert.
    Diese können - auch einzeln - in vielen Geschäften (z.B. Migros Leuk) bezogen werden. Gegen Barzahlung ins Châletkässeli bieten wir diese aber unseren Feriengästen auch direkt im Châlet zum Kauf an.
    Die Abfallsäcke können anschliessend in den Container geworfen werden, welcher direkt unter dem Châlet steht. In Susten (vis-à-vis Golfplatz/Jakob Wolle) besteht auch die Möglichkeit zum Entsorgen von Papier, Glas, Aluminium und Oel.

  • Während der Nachtruhe darf die Musik oder der Fernseher die Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Wer draussen grillt und feiert, sollte die Lautstärke ebenfalls reduzieren oder im Zweifel die Feier einfach ab 22 Uhr nach drinnen verlegen, um Nachbarn nicht zu stören.

  • Es ist verboten, in der Ferienwohnung unbeaufsichtigt Kerzen oder andere Flammen brennen zu lassen.

         
01.01.2024
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